Elterngremien

Eine konstruktive und offene Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten der uns anvertrauten Kinder ist uns wichtig. So ist auch in den verschiedenen Gremien, die das Schulgesetz vorsieht, die Elternmitarbeit vorgesehen und ausdrücklich erwünscht.

Wir gestalten die Zusammenarbeit

  • Innerhalb der einzelnen Klassen in der Klassenpflegschaft
  • Klassenübergreifend in der Sitzung des Gesamtelternbeirates der Schule
  • In der Schulkonferenz

Ferner treffen sich jährlich alle Elternbeiratsvorsitzenden der Rastatter Schulen im Gesamtelternbeirat der Stadt Rastatt. Veranstaltungen des Landeselternbeirates können besucht werden

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern und den Lehrerinnen einer Klasse. Hier sollen Inhalte beraten und besprochen werden, die die Klasse betreffen. Das kann der Lernstand der Kinder in einzelnen Fächern sein, die Leistungsbewertung wird zum Schuljahresbeginn den Eltern erläutert und es wird beispielsweise frühzeitig über einen anstehenden Landschulheimaufenthalt informiert. Ziel ist es immer, die Verbindungen zu pflegen und in der gemeinsamen Verantwortung die Kinder zu fördern.

Mindestens einmal im Schulhalbjahr tritt die Klassenpflegschaft zusammen. Zur ersten Sitzung im Schuljahr lädt die Schule ein, die weiteren Einladungen spricht der Vorsitzende der Klassenpflegschaft aus. Die Einladung erfolgt schriftlich.

Elternbeirat

Die in den Klassen gewählten Klassenvertreter und ihre Stellvertreter sind Mitglieder des Gesamtelternbeirates (GEB) der Schule. Zum ersten Treffen des GEB lädt zum Beginn des Schuljahres die Schule ein. Weitere Treffen werden bei Bedarf von den Eltern initiiert.

Im GEB werden Themen angesprochen, die die gesamte Schulgemeinschaft betreffen.

Die gewählten Elternvertreter aus den Klassen wählen in der ersten Sitzung im neuen Schuljahr einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende sowie einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin. Diese beiden Personen nehmen als Vertreter der Elternschaft eine Schlüsselfunktion zur Schulleitung ein und nehmen Kraft ihres Amtes an den Sitzungen der Schulkonferenz teil. Sie sind Ansprechpartner für die Elternbeiräte  der Schule. Anliegen aus den Klassen werden an sie herangetragen.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz stellt ein wichtiges schulinternes Gremium dar. Zu gleichen Teilen sind Lehrerinnen und Elternvertreter in diesem Gremium vertreten. Bei wichtigen Entscheidungen haben alle Mitglieder der Schulkonferenz ein Mitbestimmungsrecht. Beraten und beschlossen werden in diesem Gremium Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind. Der Schulkonferenz gehören an:

  •     vier gewählte Elternvertreter
  •     der Elternbeiratsvorsitzende
  •     vier gewählte Lehrervertreter
  •     die Schulleitung

Aktuelles

24. März 2024

Erste-Hilfe-Kurs

Im Notfall wissen, was zu tun ist